Dr. Stefan Posselt
Kommunalpolitiker für Rostock
Die Hansestadt Rostock bereitet ein neues Kleingartenentwicklungskonzept vor, welches schlanke 458 Seiten umfasst. Als neue Grundlage für viele Entscheidungen gegenüber dem Kleingartenwesen sollte dieses Konzept ursprünglich als kleine Information durch die Rostocker Bürgerschaft gehen – Somit wenig bis gar nicht diskutiert und unter dem Radar vieler Ortsbeiräte und kommunaler Gremien. Dies konnte durch einen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion verhindert werden: Das Kleingartenkonzept wird nun bis zum kommenden Jahr als Beschlussvorlage – das ist quasi ein Antrag, den die Verwaltung stellt – in die Rostocker Bürgerschaft eingebracht. Mit dem Ergebnis, dass zuvor alle Ortsbeiräte verpflichtend angehört werden müssen. Das ist für euch eine wichtige Gelegenheit, euch die Wirkung des Kleingartenentwicklungskonzeptes noch mal genau anzuschauen und ggf. die Stimme zu erheben.
Aufgrund der Länge des Konzeptes werde ich euch bis zum Ende des Jahres einige Schwerpunkte aus den fast 500 Seiten näherbringen. Zum Beginn blicken auf die Bewertung der Kleingärten. Denn im Zuge der Konzeptentwicklung wurden 115 Kleingartenanlagen (KGA) durch die Stadtverwaltung bewertet, in wie weit diese eine Bedeutung für die bedarfsgerechte Versorgung der Rostocker Bevölkerung mit Kleingartenparzellen haben (Siehe Seite 287 des Konzeptes).
Die Bewertungsstufen liegen dabei zwischen Stufe I (Sehr große Bedeutung / Sehr großer Raumwiderstand gegen Umwidmung) und Stufe III (Geringe Bedeutung / Geringer Raumwiderstand gegen Umwidmung). Die Details des Bewertungssystems findet ihr auf Seite 117 vom Konzept. Eines der Kriterien ist beispielsweise die ÖPNV-Anbindung – Eine kommunale Aufgabe, für deren Versorgungsgrad nun jene KGAs bestraft werden, die nicht an den ÖPNV angebunden sind.
Doch auch die Bewertung an sich lässt aufhorchen. Denn bei den niedrigsten Stufen würde es künftig deutlich einfacher werden, einzelne KGAs abzuwickeln und deren Flächen neu zu verplanen. Das Konzept erläutert an vielen Stellen sehr blumig den besonderen Schutz, den die höchste Stufe genießt – Bei den Handlungsempfehlungen auf Seite 162 werden die KGAs aus Stufe I beispielsweise sehr klar als schützenswert benannt, während zu den anderen Stufen ausdrücklich nichts erwähnt wird. Dabei ist Sachlage, dass 52 der untersuchten 115 KGAs in die untere Stufe fallen und somit durch die neue Lage einen z.T. erheblich geringeren Schutz genießen und scheinbar aus Sicht des neuen Konzeptes als verzichtbar angesehen werden.
Für die Anlagen in Gruppe III schreibt das neue Kleingartenentwicklungskonzept vor, dass für ihren potentiellen Wegfall nur Ersatz notwendig wäre, wenn dadurch der Richtwert von 1:9 (Eine KGA auf 9 Wohneinheiten) unterschritten werden würde. Weitere Hürden gibt es de facto nicht. Bei längerer Lektüre des Konzeptes fällt wenig überraschend auf, dass vor allem die Stufe I – Anlagen besondere Aufmerksamkeit erlangen und bei künftigen Entwicklungsentscheidungen bevorzugt werden sollen:
” Die 47 Kleingartenanlagen, die aufgrund einer sehr hohen Bedeutung einen sehr hohen Raumwiderstand aufweisen, sind entsprechend der Erhaltungsstufe I mit höchster Priorität zu erhalten, zu entwickeln und zu sichern” (S. 287).
Widersprüchlich ist übrigens die Anordnungen der als Stufe III bewerteten Gärten. Oftmals liegen diese direkt neben anderen Anlagen, die wesentlich besser bewertet wurden. Damit stellt sich die Frage, wie Kleingartenvereine, die quasi Nachbarn sind, so unterschiedlich bewertet werden können.
Im Rostocker Süden wurde keine einzige Anlage mit der Bestbewertung versehen: Viele Anlagen landeten in Stufe II, einige sogar in Stufe III. Selbst Anlagen, wie die Weiße Rose e.V., die regelmäßig Preise für ihr kreatives und offenes Konzept abräumt, bekamen nur die Stufe II. Dies werden wir im Ortsbeirat Südstadt nochmal diskutieren müssen. Damit ihr einen ersten Überblick bekommt, habe ich euch in der nachfolgenden Tabelle (inkl. Suchfunktion) die Eingruppierung der Anlagen – und die Anregungen der Bewertenden zur Verbesserung der Anlagen – eingefügt. (Der Inhalt der Tabelle ist direkt aus dem Konzept entnommen und spiegelt dabei nicht meine Einschätzung wieder).
Was passiert mit “Ihrer” Kleingartenanlage?
https://www.stefan-posselt.de/?p=1571&fbclid=IwAR1xbwrZPBaHWJyRaDVzp3nYC5Tyg3F1GoWImf4AByGbU8THlCB8FipSspc
Hier der Download: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/Gr%C3%BCne%20Welle-Stadtgarten%20Rostock%20Kleingartenentwicklungskonzept%2C%20Januar%202021.pdf
Anmerkung für unseren Verein:
Laut dem Kleingartenentwicklungskonzept ist unsere Kleingartenanlage nur in Stufe III. Dies bedeutet, dass die Stadt wenig Interesse am Erhalt der Anlage hat.