Verband der Gartenfreunde (27.03.2020)
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
die Corona-Krise ist in aller Munde. So kommen auch wir Kleingärtner nicht umhin, uns mit der neuen Situation zu beschäftigen.
Die Landesregierung M/V hat eine Verordnung zur Eindämmung des Virus am 17.03.2020 erlassen. Dort sind in § 6 Zusammenkünfte in Vereinen untersagt. Am 22.03.2020 kam eine bundesweite Kontaktsperre hinzu. Danach sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben oder familiär verbunden sind, untersagt. Diese Regelungen gelten bis zum 19. bzw. 20.04.2020 und werden ggf. verlängert.
Verstöße gegen die eingeleiteten Maßnahmen können von den Behörden durchaus empfindlich geahndet werden, so sieht das Infektionsschutzgesetz eine Strafe von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Dies bedeutet für uns, dass wir uns nur noch im eigenen Garten mit der eigenen Familie oder maximal einer Person, die nicht in unserem Haushalt lebt, aufhalten dürfen. Vereinsveranstaltungen jeglicher Art sind nicht mehr zulässig. Hierunter fallen auch Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen und Wertermittlungen, auch solche zu Ausbildungszwecken. Daher ist die praktische Ausbildung der Wertermittler aus rechtlichen Gründen vorläufig und bis auf weiteres ausgesetzt.
Auch private Feiern im Garten sind nicht erlaubt. Auch dürfen sich Jugendliche nicht in den Anlagen treffen. Bitte achtet alle darauf, dass diese Regeln eingehalten werden, damit wir unseren Beitrag zur Bekämpfung der Ausbreitung der Krankheit leisten. Bitte denkt an eure Mitmenschen.
Wir wollen die Möglichkeit der Gartennutzung weiterhin erhalten, daher ist es umso wichtiger, dass die Kleingartenanlagen nicht zu einer Art Tauschbörse für das Virus werden, daher noch einmal der Appell, haltet die Vorschriften strikt ein.
Mit gärtnerischen Grüßen
Robert Kröger Vorsitzender Stäbelow, 25.03.2020 Mühlenweg 8 18198 Stäbelow Steuernummer: 079 / 141 / 03678 0381-4 583 583